Datum: 03.03.2008 Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf Spruchkörper: 2. Zivilsenat Entscheidungsart: Beschluß Aktenzeichen: I-1 W 6/08 Tenor: Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23. August 2007 wird zurückgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. Der Kläger hat mit seiner am … OLG Düsseldorf verlangt 6 Monatsfrist bei konkreter Abrechnung im 130 % Fall (Beschluß vom 03.03.2008) weiterlesen
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